Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

In der Universitätsverwaltung, Stabsstelle Hochschulkommunikation, ist zum 01.06.2023 eine unbefristete Teilzeitstelle (75 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als

Referent*in für interne Kommunikation

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • Weiterentwicklung und Umsetzung eines strategischen Konzepts für die interne Kommunikation
  • Entwicklung von Formaten zur Ansprache verschiedener Zielgruppen
  • Recherche für und Erstellen von Inhalten für verschiedene Kanäle der internen Kommunikation
  • systematische Kommunikation von Entwicklungsvorhaben des Präsidiums sowie bestehender Regelungen
  • Unterstützung der Hochschulkommunikation in weiteren Bereichen der internen und externen Kommunikation

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Diplom oder vergleichbar)
  • einschlägige Erfahrungen mit der internen Kommunikation im Hochschulbereich (belegt durch Arbeitsproben)
  • Erfahrung in der strategischen Kommunikationsplanung
  • Volontariat / Traineeship in einschlägigen Bereichen
  • einschlägige Erfahrung im crossmedialen Arbeiten (Online, Print, Social Media)
  • sehr gutes stilsicheres Ausdrucksvermögen in Deutsch und sehr gute Englischkenntnisse
  • Kollegialität und Teamfähigkeit, Serviceorientierung und Qualitätsbewusstsein

Kontakt für weitere Informationen
Dr. Gabriele Neumann

Tel.: +49 6421-28 23010; E-Mail: gabriele.neumann@uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 19.03.2023 über unser Online-Stellenportal.