ist in der Staatskanzlei zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Referatsleiterin bzw. eines Referatsleiters (m/w/d)
im Landespresse- und Informationsamt,
Referat LPA 3 „Kommunikation, Planung und Konzeption“
(Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW sowie vergleichbare Beschäftigte)
zu besetzen.
Dem Referat obliegen die folgenden Zuständigkeiten:
- Konzeptionelle Entwicklung und Planung von Kommunikationsmaßnahmen und Formaten zu zentralen Themen der Staatskanzlei und der Landesregierung;
- Koordinierung und Vernetzung der kommunikationsrelevanten Referate innerhalb der Staatskanzlei sowie Abstimmung mit beteiligten Arbeitseinheiten der Ressorts;
- Kreation, Entwicklung, Planung und Umsetzung von cross-medialen Kommunikations- und Informationskampagnen, zzt. vor allem auch im Bereich Corona und Impfen;
- Führung und Koordinierung der Zusammenarbeit mit externen Agenturen;
- konzeptionelle Entwicklung von Social-Media-Kommunikation und Online-Plattformen (in Kooperation mit LPA 1);
- technische und konzeptionelle Weiterentwicklung des Landesportals land.nrw (in Kooperation mit LPA 1);
- Bewirtschaftung des Haushaltstitels;
- Kooperation mit Partnern und Dienstleistern sowie
- kommunikative Betreuung der Bereiche Sport und Ehrenamt sowie Ruhr-Konferenz und kommunikative Unterstützung der Arbeit der Antisemitismusbeauftragten.
Anforderungsprofil:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über
- ein mit mindestens „gut“ abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master-, Magister- oder universitäres Diplomstudium) der Fachrichtung Geistes-, Sozial-, Politik-, Kommunikations- oder Medienwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Journalismus, oder einer vergleichbaren Studienrichtung oder
- ein Studium der Rechtswissenschaften mit zwei mindestens „befriedigend“ abgeschlossenen Staatsexamen
verfügen.
Alternativ kommen auch Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 3 bzw. § 24 Abs. 2 S. 2 LVO erfüllen. (d.h. die die Voraussetzungen für die berufliche Entwicklung nach §§ 25 bis 27 LVO NRW erlangt haben, oder den Aufstieg nach altem Recht vollzogen haben).
Bei allen Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende fachliche Anforderungen vorausgesetzt:
- nachweisbar fundierte mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Kommunikation, Information und Öffentlichkeitsarbeit;
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Agenturen und externen Partnern aus dem Bereich Kommunikation, Information und Öffentlichkeitsarbeit;
- Erfahrung mit Budgetverantwortung und Kenntnisse im Projektmanagement;
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Präsentations- und Moderationsfähigkeit sowie Verhandlungskompetenz;
- ausgeprägtes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Themen sowie Kenntnisse der aktuellen landes- und bundespolitischen Diskussionen;
- Kreativität und die Fähigkeit zu konzeptionellem Arbeiten und strategischem Denken;
- präzise mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie die Fähigkeit zur situations- und adressatengerechten Kommunikation sowie
- englische Sprachkenntnisse, mindestens der Stufe B 2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache und Kenntnisse über die Funktionsweise und Organisation einer Landesregierung / Landesverwaltung sind vorteilhaft.
Für die Funktion als Referatsleitung werden daneben stark ausgeprägt erwartet:
- Personalführungskompetenz,
- Kooperationskompetenz,
- Kommunikationskompetenz sowie
- eine hohe Leistungsbereitschaft.
Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 LBesO A NRW innehaben und die über die laufbahnrechtliche Befähigung für die Übertragung von Ämtern der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 verfügen, sowie entsprechend eingruppierte Tarifbeschäftigte und vergleichbare verwaltungsexterne Bewerberinnen und Bewerber.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden an den Anforderungen des § 29 der Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen gemessen. Von Landesbeschäftigten wird eine vergleichbare Verwendungsbreite erwartet.
Externe Bewerberinnen und Bewerber müssen sich hinsichtlich der Breite der beruflichen Erfahrungen und der Qualifizierung ebenfalls an den beschriebenen Maßstäben messen lassen.
Erwartet wird zudem die Bereitschaft zur regelmäßigen weiteren Fortbildung.
Bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen bzw. personen- und tätigkeitsbezogenen sowie der haushaltsmäßigen Voraussetzungen bietet die Position gemäß den für den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW bzw. ein Entgelt bis zur außertariflichen Vergütung in Anlehnung an die Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW. Die Funktion der Referatsleitung wird unter Anwendung des § 21 Landesbeamtengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen besetzt (Führungsfunktion auf Probe).
In der Staatskanzlei werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Auch eine Besetzung im Rahmen eines Jobsharing Modells ist möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellter behinderter Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit
Einwanderungsgeschichte.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Förderung besetzt wird.
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes RL LPA 3 bis zum 13.02.2022 - vorzugsweise per Mail-
an das Postfach bewerbungen@stk.nrw.de
bzw. an die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I A 2 „Personalangelegenheiten“
40190 Düsseldorf
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
1. ein Anschreiben,
2. ein aktueller Lebenslauf,
3. Abschlusszeugnisse, durch den das Vorliegen der geforderten Ausbildung nachgewiesen wird, ggf. Arbeitszeugnisse
4. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (nur bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes),
5. sofern vorhanden, Kopien Ihrer letzten dienstlichen Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse (hauptberufliche Tätigkeiten),
6. ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX
7. Datenschutzerklärung (Vordruck als Anlage zur Ausschreibung abrufbar über www.karriere.nrw.).
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bewerbungen per Mail geben Sie bitte das Stichwort „RL LPA 3“ sowie Ihren Vor- und Zunamen im Betreff an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im Pdf-Format zu übersenden.
Bei Übersendung auf dem Postweg: Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Dr. Christoph Weckenbrock (Tel. 0211/837-1281) zur Verfügung.
Für sonstige Rückfragen steht Ihnen aus dem Personalreferat Herr Engelberg (Tel. 0211/837-1416) zur Verfügung.